Zertifizierungsbedingungen
Voraussetzungen zur Zertifizierung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie
Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Implantologie können den Tätigkeitsschwerpunkt »Implantologie« seit Januar 2005 direkt bei der DGI beantragen.
Dazu ist erforderlich:
- Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum
Implantologie bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft mit mindestens 130
Stunden Unterricht (z.B. DGI, DGZI, DGMKG)
- Nachweis einer mindestens 3-jährigen
implantologischen Tätigkeit
- Nachweis über mindestens 200 gesetzte und/oder versorgte Implantate oder mindestens 70 Patientenfälle je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen. Die alleinige prothetische Versorgung von anderweitig gesetzten Implantaten kann bis zu 30 von 100 auf diese Fallzahlen angerechnet werden.
Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung auf fünf Jahre befristet.
Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis implantologischer Tätigkeit erforderlich.



